Presssemitteilungen

Löschung aus VS – Bericht 2017

02. Dezember 2019

In einem Schreiben vom 15. November 2019 wurde das LfV Sachsen dazu aufgefordert, die Nennung unserer Band Dr. Ulrich Undeutsch, ebenfalls im Verfassungsschutzbericht 2017 zu entfernen. Das LfV ist dem in der ihnen vorgesetzten Frist nachgekommen und hat uns aus der Onlinefassung gestrichen. Der Unterpunkt „Linksextremistische Musikszene“ im Bericht 2017 ist nun lediglich eine leere A4 Seite mit einer kurzen Vorbemerkung. Voraus ging ein Beschluss zu unserem Eilrechtsschutz vom 26.07.19 und das Anerkenntnisurteil vom 23.10.19 mit welchen unsere Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2018 als rechtswidrig anerkannt wurde.

 

Gemeinsame PM zum Anerkenntnisurteil

13. November 2019

Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden hat uns – den Bands Dr. Ulrich Undeutsch, east german beauties, Endstation Chaos und One Step Ahead – in vier nunmehr vorliegenden Anerkenntnisurteilen vollumfänglich dahingehend Recht gegeben, dass die seitens des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) erfolgte Nennung unserer Bands im Verfassungsschutzbericht 2018 sowie in der „Übersicht linkextremistischer Bands in Sachsen“ rechtswidrig war und zu entfernen ist. Den Urteilen ging voraus, dass das LfV die Rechtswidrigkeit seines Handelns und damit unsere geltend gemachten Ansprüche anerkannt hat. Der uns vertretende Rechtsanwalt Raik Höfler hierzu: „Die Anerkenntnisse zeigen, dass hier Bands offenbar willkürlich als linkextremistisch bezeichnet wurden, ohne dass dem Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz Belege für diese Behauptungen vorlagen.“

Der Verfassungsschutz erkennt also an, dass die Nennung unserer Bands rechtswidrig war, womit er mündlichen Verhandlungen vor Gericht aus dem Weg geht. Außerdem konnte die vorläufige Fassung des Berichtes bisher nicht offiziell veröffentlicht werden. Scheinbar um weiteren Verfahren aus dem Weg zu gehen, hat der Verfassungsschutz nun die komplette Tabelle, in der Bands unter „Linksextremistische Musikszene“ geführt wurden, entfernt. Es heißt nun lediglich es gäbe 11 Bands unter dieser Rubrik in Sachsen. Um welche 11 Bands es sich hierbei handeln soll, lässt die aktuelle Version des Berichtes – mit Ausnahme der Band Fontanelle – im Dunkeln.

Karli, Sänger der Band Dr. Ulrich Undeutsch, hierzu: „Leichtfertig haben sich in naher Vergangenheit Städte und Gemeinden dazu hinreißen lassen die Diskreditierung und Kriminalisierung des Verfassungsschutzes ungefragt zu übernehmen, ohne dabei auch nur kurz zu reflektieren, ob von den in marginalisierten Szeneläden auftretenden Bands wirklich ein Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen kann. Es kann ebenso als ein populistisches Zusammenwirken verstanden werden, den letzten Einrichtungen, welche Platz schaffen für subkulturelle Angebote, die nicht aus dem Nazispektrum kommen, das Leben schwer zu machen mit Bauamtsprüfungen, Polizeipräsenz vor Ort, Auftrittsverboten oder ganz abgesagten Veranstaltungen. Polizei und VS befassen sich offenbar lieber mit Einschränkungen der Kunstfreiheit, während sie ahnungslos einer militanten Neonaziszene zusehen.“

Wir fordern, dass dieses innenpolitische Debakel Konsequenzen nach sich zieht.

Gordian Meyer-Plath ist als Präsident für das Landesamt für Verfassungsschutz nach wie vor untragbar, da er sich nicht von seiner rechten Burschenschaft Marchia lossagen kann und maßgeblichen Anteil an der Verschleierung der Morde des NSU hat. Dass unter seiner Regie überhaupt erstmals das Themenfeld „Linksextremistische Musikszene“ aufgemacht wurde, ist ebenfalls kein Zufall. Zu seiner Zeit im brandenburgischen Verfassungsschutz gab es die Kategorie „Extremistische Hass- Musik mit linksextremistischen Bezügen“. Seit Mitte des Jahres 2012 arbeitet er für den sächsischen Verfassungsschutz. Ab dem Jahr 2013 gab es in den brandenburgischen Berichten diese Rubrik nicht mehr, allerdings wurde eben in diesem Jahr unter „Ausblicke zum Linksextremismus“ erstmals in den sächsischen Berichten „Linksextremismus und Musik“ zum Thema gemacht. Egal ob Elektropop oder Punkmusik, es ist Herrn Meyer-Plath offenbar eine Herzensangelegenheit, alternative Jugendkulturen zu kriminalisieren, welche durch die kleinen Anfragen von der AfD zu „Aktivitäten und Straftaten der extremen Linken in Sachsen“ wohl nochmals befeuert wurde und veranlasst hat, das Beobachtungsobjekt „Linksextremistische Musikszene“ ganz groß aufzuziehen. Ein weiteres Indiz dafür, dass es sich hierbei nicht wirklich um eine parteiunabhängige und objektive Beurteilung handelt. Die Urteile des VG Dresden stellen klar, dass diese Bestrebungen rechtswidrig sind.

Die east german beauties (egb) verurteilen die Einflussnahme des Freistaates Sachsen und der Landkreise auf das Programm von Kulturveranstaltungen unter Vorschub offensichtlich falscher Gründe und möchten festhalten: „Solche Aktionen haben in einem Land, welches sich eine sogenannte Freiheitlich-Demokratische Grundordnung auf die Fahnen schreibt, nichts zu suchen und sind vielmehr ein Zeichen dafür, wie schlecht es um die Demokratisierung der staatlichen Institutionen in Sachsen auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR immer noch bestellt ist. Desweiteren fordern die egb eine öffentliche Entschuldigung des Landesamtes für Verfassungsschutz für die getätigten falschen Behauptungen und die undemokratischen Angriffe auf Kulturveranstaltungen gerade im ländlichen Raum.“

Die Gesellschaft muss bereit sein, einen Diskurs mit neuen Ansätzen auszuhalten. Die Hufeisenlogik, linke und rechte Gedanken und Positionen gleichzusetzen, schützt die Demokratie nicht, sondern steht einer weiteren Emanzipierung im Weg. Dem Verfassungsschutz fehlt es an fachlicher Kompetenz, um seiner Deutungshoheit gerecht zu werden. Menschen mit dem Stempel linksextrem einfach aus politischen Debatten auszuschließen, weil sie über Alternativen zu den bestehenden Verhältnissen nachdenken und sie obendrein mit Repressionen zu überziehen, führt zu einer Resignation der politischen Streitkultur. Die sogenannte „Mitte der Gesellschaft“ klopft sich dabei gegenseitig auf die Schulter und gesellschaftlich marginalisierte Gruppen werden weiter unterdrückt. Deshalb halten wir es für angebracht an dieser Stelle die Auflösung des Verfassungsschutzes zu thematisieren, da er seine Befugnisse eher missbraucht und eher antidemokratische Tendenzen aufzeigt.

Zu guter Letzt möchten wir uns noch mit der Band Fontanelle solidarisieren, über die aktuell sehr ausführlich berichtet wird, nur damit der VS weiter willkürlich ein Beobachtungsobjekt führen kann, obwohl sie sich die Rechtswidrigkeit gerade erst eingestanden haben.

 

PM zum Eilrechtsschutzbeschluss des VG Dresden

1. August 2019

Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden hat uns am 31.07.2019 den Beschluss vom 26.07.2019 (Aktenzeichen: 6 L 447/19) zukommen lassen, nachdem wir – die Band Dr. Ulrich Undeutsch – am 07.06.2019 Eilrechtsschutz nachgesucht hatten, da wir unter der Kategorie „Linksextremistische Musikszene“ im Verfassungsschutzbericht 2018 geführt werden. Unserem Antrag wurde nun vollumfänglich stattgegeben. Das bedeutet, dass der Verfassungsschutz (VS) verpflichtet ist, uns vorläufig aus den online abrufbaren Dateien zu entfernen. Zudem darf der Verfassungssschutzbericht 2018 nur weiterverbreitet werden, wenn unsere Eintragung unkenntlich gemacht wird.

Mitunter ist unsere Musik ein Ausdruck von Gefühlen welche sich sowohl mit eigenen Erlebnissen auseinandersetzen, als auch mit den Schilderungen betroffener. Daher werden wir uns immer kritisch zu den gesellschaftlichen Verhältnissen äußern und auch kein Blatt vor dem Mund nehmen, wenn es darum geht, Missstände aufzuzeigen. Dabei arbeiten wir auch an uns selbst, sprechen uns von Fehlern nicht frei und ermutigen uns immer wieder zur eigenen Reflexion. Solang diverse Unterdrückungsmechanismen in der Gesellschaft noch verankert sind, ist Punk als Subkultur ein geeignetes Mittel den Finger in die Wunde zu legen.

Seitdem wir allerdings in den Verfassungsschutzberichten geführt werden, sind Locations in denen wir auftreten wollen damit konfrontiert, sich zu uns auf eine bestimmte Weise positionieren zu müssen, welche deren Existenz bedrohen kann, was wiederum nie in unserem Interesse stand und wir auch nicht verantworten wollen. Das VG Dresden stellt in dem Beschluss fest, dass wir mit der Bezeichnung „linksextremistische Band“ diskreditiert werden und führt aus: „Die Bezeichnung der Antragstellerin als ‚linksextremistische Band‘ ist tatsächlich geeignet, sich abträglich auf ihr Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken und ihr gegenüber damit eine ‚mittelbar belastende negative Sanktion‘ darzustellen.“

Wie schon an anderer Stelle geschildert, setzte und setzt der Verfassungsschutz die ortsansässigen Behörden in Kenntnis, dass wir auftreten wollen. Dies zieht nach sich, dass die Polizei Gespräche mit den Clubs führt und/oder am Abend vor Ort ist, dass das Bauamt plötzlich und „zufällig“ die Begebenheiten des Auftrittsortes prüft oder die Auftritte gar abgesagt oder verboten werden. Das Verwaltungsgericht Dresden bringt diese Unverhältnismäßigkeit in dem Beschluss wie folgt zu Ausdruck: „Die Art und Weise der Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2018 benachteiligt die Antragstellerin unverhältnismäßig und ist bereits aus diesem Grund rechtswidrig.“

Was sich der VS offensichtlich wünscht, aus verschiedenen Textpassagen herauslesen zu können, kann er tatsächlich nicht belegen und trotzt somit der im demokratischen Rechtsstaat verankerten Kunstfreiheit. Letztlich stellt sich die Behörde unserer Auffassung nach mit dem gesamten Beobachtungsobjekt „Linksextremistische Musikszene“ selbst bloß. Es findet keine Differenzierung statt, Songtexte werden aus dem Kontext gerissen und einseitig interpretiert, Mutmaßungen und Behauptungen können nicht belegt werden. Bei allem was von Seiten des VS über uns geschrieben wurde, besteht auch nicht der Eindruck, dass sich in dieser Behörde schon einmal eine Person wirklich mit Punkrock auseinandergesetzt hat. Die Unkenntnis gewisser Gepflogenheiten ist schon wieder fast beeindruckend. Der Beschluss des VG Dresden unterstreicht aus unserer Sicht die Verpflichtung des VS, Gefahren real einzuschätzen und diese auf Tatsachengrundlagen und nicht lediglich Vermutungen zu stützen. Es schreibt hierzu: „Die Dokumente (des VS – Anm. d.Verf.) enthalten ein nicht anhand tatsächlicher Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil über die Antragstellerin.“

Außerdem sehen wir uns in unserer Ablehnung der Extremismustheorie bekräftigt, da eben nicht jegliche Gesellschaftskritik, sei sie auch drastisch, per se anti-demokratisch oder verfassungsfeindlich ist und schon gar nicht mit anderen, das sogenannte andere Ende des Hufeisens betreffenden Ausrichtungen, gleichgesetzt werden kann. Es ist ein weiterer Anstoß damit aufzuhören, Antifaschismus – welcher ein wesentlicher Bestandteil der Punkkultur ist und ebenfalls notwendig für eine emanzipierte Gesellschaft – zu kriminalisieren.

Stay Punk // Stay Undeutsch

 

PM zur Klage gegen die Nennung im VS- Bericht

6. Juni 2019

Seit 2015 führt der sächsische Verfassungsschutz (VS) das Beobachtungsobjekt „Linksextremistische Musikszene“. Wir, die Band „Dr. Ulrich Undeutsch“, werden seit der Veröffentlichung des Berichtes 2017 offiziell unter dieser Kategorie geführt. Heute, am 06.06.2019 reichen wir eine Klage hiergegen ein, da wir die Diskreditierung nicht weiter hinnehmen wollen.

Damit der VS- Bericht 2018 in dieser Form nicht weiter veröffentlicht werden darf, werden wir zudem um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachsuchen müssen.

Bei unserer Nennung wird nicht erkennbar, was genau an unserer Musik die Kunstfreiheit überschreiten soll und uns zu Demokratiefeinden machen soll. Was allerdings offensichtlich ist, ist dass wir durch diese Einstufung kriminalisiert werden und dies von den Behörden ausgenutzt wird um Locations, deren Betreiber*innen und Konzertveranstalter*innen das Leben schwer zu machen. Aus Erfahrung können wir sagen: „Speziell in Sachsen gibt es ein unverhältnismäßig hohes Polizeiaufgebot, in Ortschaften in denen wir spielen und letztlich kommt es auch dazu, dass Veranstaltungen abgesagt werden, weil ein Auftritt von uns bevorsteht. Aktuell hat beispielsweise der Bürgermeister des Dorfes Leubsdorf im Mittleren Erzgebirge die Alternative Rocknacht des Pfingstfestes des ortsansässigen Fußballvereins abgesagt, da wir im Programm stehen.“

Hierzu ist festzustellen, dass es weder einen indizierten Song oder gar ein Bandverbot gibt, was dieses ominöse Verhalten von Seiten der Behörden rechtfertigen könnte.

Während sich die Neonaziszene in Sachsen nach Belieben austoben kann, baut der VS gleichzeitig einen nicht gerechtfertigten Druck auf Veranstaltungen auf, welche sich politisch links verordnen. Das angebliche Problemfeld welches der sächsische VS unter anderen konstruiert, wird nur in sehr wenigen Bundesländern geführt. Bei näherer Betrachtung der Person des Präsidenten des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Gordian Meyer- Plath, wird schnell klar warum es ausgerechnet in Sachsen einen überdurchschnittlichen Auswuchs der linksextremistischen Musik geben soll. Der ehemalige V-Mann-Führer des NSU-Unterstützers Carsten Szczepanski alias Piatto trägt bis heute Mitschuld daran, dass eine tiefgreifende und sachgemäße Aufarbeitung der NSU Mordserie schier unmöglich scheint. Zusätzlich macht ihn sein Engagement als Alter Herr in der Burschenschaft Marchia nicht gerade zum Vorzeigedemokraten. War diese doch bis 2011 im extrem rechten Dachverband Deutsche Burschenschaft organisiert.

Der VS gibt vor eine parteiunabhängige und objektive Behörde zu sein. Allerdings wird mit der unsachgemäßen Führung des Beobachtungsobjektes „Linksextremistische Musikszene“ deutlich, dass der sächsische VS den Rechtsruck in der Gesellschaft übernommen hat, oder scheinbar weiter vorantreiben möchte. Karli, Sänger der Band, sagt dazu: „Es ist unfassbar, dass der VS trotz seiner marginalen Kompetenzen, Gefahren einzuschätzen, die Deutungshoheit besitzt und Ämter dazu veranlassen kann, Veranstaltungen z.B. zu unterbinden, während die hoch anerkannte Arbeit von diversen Zentren, Vereinen und Jugendclubs, ob auf dem Land oder in der Stadt, augenscheinlich nicht ausreicht um glaubwürdig darzustellen, dass Auftritte der geführten Bands unproblematisch sind.“ Deswegen ergreifen wir die Mittel, welche uns in einem demokratischen Rechtsstaat zur Verfügung stehen und reichen Klage ein gegen unsere Nennung in den VS Berichten 2018. Wir wollen dem Rechtsruck entgegentreten und klarstellen, dass Antifaschismus nicht kriminell ist, sondern notwendig.

 

Statement zum MDR-Aktuell Beitrag

30. Januar 2019

„Nicht nur Feine Sahne Fischfilet“

Es ist wirklich beeindruckend, wie viel Mühe sich der sächsische Verfassungsschutz gibt, ein Problem zu schaffen, wo keines ist. Nach der Veröffentlichung des VS- Berichtes 2017 werden zunehmend Bands als Beobachtungsobjekt „linksextremistische Musikszene“ geführt. Offenbar genügend, um bei den öffentlich- rechtlichen anzuklopfen und einen kleinen Audiobeitrag zum Thema zu veröffentlichen. Der aktuelle sächsische VS- Bericht ließt sich ohnehin schon wie eine mit „ausreichend“ bewertete Hausarbeit im 1. Semester Politikwissenschaft. Mit dem schlecht recherchierten und einseitig dargestellten Beitrag vom 28.01.19 hat der MDR jedoch zusätzlich noch seine eigene Inkompetenz zum Thema preisgegeben. Zum einen hätten wir da den Skinhead – Nazi – Vergleich, der vermuten lässt, dass sich der MDR zum letzten mal Anfang der 90er Jahre mit einer ähnlichen Thematik befasst hat. Und zum anderen wurde eine unserer Strophen zitiert, welche aus dem Kontext des gesamten Songs gerissen wurde. Die Aussage „…dann gibt‘s halt auf die Nase…“ ist kein Aufruf zur Gewalt, sondern bezieht sich auf den Schluss der 1. Strophe. In der heißt es: „Politiker fordern Zivilcourage, doch gehst du auf ne Demo, dann kriegst du auf die Nase“. Die Aussage dahinter ist, dass Menschen die an Demonstrationen teilnehmen, sehr schnell Polzeigewalt zu spüren bekommen. Und der vom MDR zitierte Teil sagt letztlich nicht mehr aus, als das man sich von dieser Polizeigewalt nicht einschüchtern lassen und weiterhin seinen Protest auf die Straße tragen soll. Der Zusammenhang in diesem Text ist an und für sich, aufgrund der einfachen Schreibweise, nicht schwer zu verstehen, weshalb die Fehldeutung Kalkül vermuten lässt. Wenn ein Song wie Zivilcourage ausreicht, um als Beobachtungsobjekt eingestuft zu werden, dann wünschen wir allen Bands in Zukunft viel Spaß, die etwas an der deutschen Demokratie zu kritisieren haben.

Unser Ratschlag an die Protagonist*innen des Beitrags: „Wenn ihr schon nichts besseres zu tun habt, als Punkbands zu kriminalisieren, dann beschäftigt euch doch bitte auch ausführlich damit. Vielleicht nimmt euch dann auch irgendwann mal wieder jemand ernst. Es braucht nicht besonders viel politisches Know-How um zu verstehen, dass linke Bands eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz haben, als offen rassistische Bands, eben weil wir uns bewusst gegen Rassismus aussprechen. Vielleicht lässt die nächste Haushaltsverabschiedung für Herrn Meyer-Plaht mal eine kleine Fortbildung springen… Bis dahin hätte der MDR dann Zeit, um etwas an seinen Recherchefähigkeiten zu arbeiten.“

Stay Punk // Stay Undeutsch